Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestritt der Beschuldigte weiterhin, diese Unterschrift gefälscht zu haben. Er wisse nicht, weshalb diese Unterschriften gefälscht sein sollten. Man habe das Originalblatt mit der gefälschten Unterschrift bei ihm gefunden, weil Herr O.___ tagsüber sein Büro benutzt habe. Herr O.___ sei mit einer reichen Frau verheiratet gewesen, habe aber daneben eine neue Frau und ein Kind gehabt, was die Ehefrau nicht gewusst habe. Er habe deshalb Land verkaufen müssen, um an Geld zu gelangen.