2.3 Anlässlich der Hausdurchsuchung beim Beschuldigten wurde die letzte Seite dieses Vertrages in Papierform mit den Originalunterschriften von J.___ und dem Beschuldigten sichergestellt (4.1/1631). Auf dem Dokument ist ohne weiteres ersichtlich, dass die Unterschrift von J.___ gefälscht ist. Auf dem Original ist deutlich zu sehen, dass eine bestehende Unterschrift mit Kugelschreiber verstärkt wurde; der Schriftzug entspricht zudem der echten Unterschrift von J.___, die sich unter dem Loan Agreement vom 30. Juni 2009 mit der [...] ehf als Borgerin befindet (4.1/4846), in keiner Weise. 2.4 Am 11. Februar 2011 wurde der Beschuldigte zu diesem Vorhalt polizeilich befragt (10.1.1/853 ff.).