Der Beschuldigte wurde zu den gemäss Anklageschrift vorgehaltenen 14 Barbezügen von diesem Konto von total Euro 129‘866.35, die zwischen dem 9. Juli 2009 und dem 18. September 2009 vorgenommen wurden, zu den 2 Barbezügen von dem Konto der [...] AG bei der Schwyzer Kantonalbank von Euro 4‘848.70 sowie zu den 36 Bancomatbezügen zwischen dem 3. August 2009 und dem 20. Oktober 2009 von total CHF 11‘906.04 am 10. Februar 2011 (10.1.1/547 ff.), am 15. November 2013 (10.1.1/116 f.) sowie (kurz) anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (S-L AS 205) befragt. Der Beschuldigte bestritt anlässlich dieser Einvernahmen nicht, die vorgehaltenen Bezüge getätigt zu haben.