_ mittels 16 Barbezügen am Bankschalter und 36 Bancomatbezügen Gelder im Gesamtbetrag von EUR 134‘715.05 sowie CHF 11‘906.04 in bar bezog, im Wissen darum, dass diese Gelder aus einem Verbrechen stammen. Dadurch nahm er 52 Handlungen vor, welche geeignet waren, die Ermittlung der Herkunft, die Auffindung und Einziehung der deliktischen Gelder zu vereiteln. Konkret wird B.___ vorgeworfen, dass er zunächst ab dem 30. März 2009, mittäterschaftlich mit A.___, im Namen seiner Firma [...] AG, die Personengruppe rund um das „[...] Hotel“-Projekt arglistig täuschte, um sich und Dritte, im Umfang von EUR 500‘000.00 unrechtmässig zu bereichern.