138 StGB anvertraut. Der Betrag stand rechtlich zwar im Eigentum der [...] AG, weil er auf deren Konto bei der UBS AG gutgeschrieben wurde, blieb aber wirtschaftlich fremd, weil er zu einem bestimmten Zweck verwendet werden bzw. zurückbezahlt musste, falls die Finanzierung des Darlehens nicht realisiert werden konnte. Das tatbestandsmässige Verhalten des Beschuldigten bestand in der Rechnungsstellung vom 1. Juli 2009, in welcher der Beschuldigte den Geschädigten aufforderte, die Euro 150‘000.00 auf ein Konto der [...] AG (und nicht auf ein Treuhandkonto) einzubezahlen und im anschliessenden Verbrauch des Geldes zu privaten Zwecken.