6.4. B.___ 6.4.1 Der Beschuldigte stellte für die erste Rate von Euro 150‘000.00 am 1. Juli 2009 eine Rechnung aus, wobei der Betrag entgegen der Vereinbarung im Loan Agreement nicht auf ein Treuhandkonto, sondern auf das Konto der [...] AG einzubezahlen war. Die Überweisung der ersten Rate erfolgte sodann am 9. Juli 2009. Einziger Verwaltungsrat der [...] AG war zu diesem Zeitpunkt der Beschuldigte B.___. A.___ trat erst am 17. Juli 2009 in den Verwaltungsrat ein und hatte über dieses Konto nie Verfügungsberechtigung. Das Beweisergebnis führte denn auch zum Schluss, dass der Betrag von Euro 150‘000.00 ausschliesslich von B.___ bezogen und für private Zwecke verwendet worden war.