sicherte am 6. Juli 2009 die Rückzahlung der ersten Rate von Euro 150‘000.00 zu, falls die Finanzierung des Hotel-Verkaufs nicht realisiert werden könnte. Am 23. Juli 2009 wurde im escrow account agreement die Rückerstattung der zweiten Rate von Euro 350‘000.00 zugesichert, sofern die Bankgarantie nicht beigebracht werden könnte. Für die Beschuldigten bestand somit eine Werterhaltungspflicht der Euro 500‘000.00 bis zur Auslösung des Darlehens von Euro 40 Mio. Was mit dem geleisteten Vorschuss von Euro 500‘000.00 geschehen wäre, wenn das Darlehen ausbezahlt worden wäre, ergibt sich aus den vorliegenden Verträgen nicht eindeutig.