Finance Ltd bzw. deren Inhaber K.___ sowie die Beschuldigte A.___ unrechtmässig bereichert zu haben, weil die zweite Rate von Euro 350‘000.00 auf das Konto der [...] Finance Ltd überwiesen wurde. Beide Beträge seien schliesslich statt auf Treuhand- auf normale Konten überwiesen worden. Es kann damit festgestellt werden, dass die Anklageschrift vom 16. Dezember 2013 die wesentlichen Sachverhaltselemente, welche für die Prüfung des Tatbestandes der Veruntreuung erforderlich sind, umschreibt.