Eine Darlehensgewährung zu solchen Konditionen ist – wie auch das Bundesgericht im erwähnten Entscheid apodiktisch festhielt – in der Schweiz und mit aller Sicherheit auch in Island nicht denkbar. Nachfragen nach der Partnerbank, nach dem Finanzierungsmodell oder nach Referenzen über bisherige Projekte und die Geschäftstätigkeit der [...] hätten allesamt sofort die Realität schonungslos aufgezeigt, dass nämlich die Beschuldigten nicht in der Lage sein würden, das versprochene Darlehen zu beschaffen. Der Geschädigte und seine Berater blieben jedoch völlig untätig und haben deshalb ihre elementarsten Vorsichtspflichten vernachlässigt.