Jedenfalls ist nicht ersichtlich, dass zwischen dem 30. Juni 2009 (Abschluss des Loan Agreements) und dem 17. Juli 2009 (Änderung des Loan Agreements) Umstände eingetreten wären, welche die Notwendigkeit einer Überweisung nach Zypern erklären würden. Anlass zu Nachfragen haben sich auch aus dem Umstand ergeben, dass sich die [...] AG zu einer Darlehensgewährung von Euro 40 Mio. zu einem geschäftsüblichen Zins ohne jede Sicherheiten verpflichtete. Eine Darlehensgewährung zu solchen Konditionen ist – wie auch das Bundesgericht im erwähnten Entscheid apodiktisch festhielt – in der Schweiz und mit aller Sicherheit auch in Island nicht denkbar.