Anlass zu weiteren Abklärungen hätte auch bestanden, weil die zweite Rate von Euro 350‘000.00 plötzlich und kurzfristig nicht mehr auf ein Konto der UBS AG in der Schweiz, sondern auf ein Konto einer Bank auf Zypern einzubezahlen war, ohne dass hierfür eine sachliche Notwendigkeit bestand. Jedenfalls ist nicht ersichtlich, dass zwischen dem 30. Juni 2009 (Abschluss des Loan Agreements) und dem 17. Juli 2009 (Änderung des Loan Agreements) Umstände eingetreten wären, welche die Notwendigkeit einer Überweisung nach Zypern erklären würden.