Weiter habe er ihnen vorgespiegelt, dass sie nebst dem Gründungskapital von je CHF 100‘000.00 für Gründungskosten bzw. für entsprechende Honorare aufzukommen hätten. Das Bundesgericht führte dazu aus, dass es Bankkredite in Millionenhöhe ohne Sicherheiten zu einem Jahreszins von 1-2% weder in der Schweiz noch in Deutschland gebe. Bei den Geschädigten handle es sich nicht um unbedarfte Personen, sondern um Geschäftsleute, die in Finanz- und Bankangelegenheiten nicht unerfahren seien. Sie seien völlig untätig geblieben und hätten die Angaben des Beschuldigten nicht überprüft, obwohl es hierzu Anlass gegeben hätte und eine solche Überprüfung auch möglich gewesen wäre;