Das Bundesgericht hatte im Entscheid 6B_970/2015 vom 5. April 2016 folgenden Sachverhalt zu beurteilen: Dem Beschuldigten X wurde vorgeworfen, er habe wahrheitswidrig Investitionskredite der Y AG bis zu CHF 10 Mio zu einem Jahreszins von 1-2% in Aussicht gestellt. X habe den Geschädigten vorgetäuscht, dass sie für die Kredite keinerlei Sicherheiten leisten, sondern lediglich eine Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz gründen und für diese Konti eröffnen müssten, über welche die Kredite abgewickelt werden könnten. Weiter habe er ihnen vorgespiegelt, dass sie nebst dem Gründungskapital von je CHF 100‘000.00 für Gründungskosten bzw. für entsprechende Honorare aufzukommen hätten.