ehf hatten Geld. Aufgrund des geplanten Geschäfts hätte die [...][...] AG nach einem Jahr zu Euro 40 Mio. kommen sollen, bei einer Vorleistung von Euro 500‘000.00, was einer Rendite von 8000 % entspräche. Dass dies reiner Unsinn ist, war für die Berater rund um F.___ und auch für diesen selbst erkennbar. Das Bundesgericht hatte im Entscheid 6B_970/2015 vom 5. April 2016 folgenden Sachverhalt zu beurteilen: Dem Beschuldigten X wurde vorgeworfen, er habe wahrheitswidrig Investitionskredite der Y AG bis zu CHF 10 Mio zu einem Jahreszins von 1-2% in Aussicht gestellt.