Der Darlehensvertrag sah aber keinerlei Sicherheiten vor, welche die Borger zu leisten hatten. So waren im Darlehensvertrag insbesondere keine grundpfandrechtlichen Sicherheiten, Abtretungen oder Bürgschaften vorgesehen, welche die Borger für das Darlehen von Euro 40 Mio. beibringen mussten. Wie der Verteidiger der Beschuldigten bereits vor der Vorinstanz zutreffend ausführte, handelte es sich bei diesem Konstrukt um ein völliges Hirngespinst. Keine Bank stellt eine Bankgarantie für Euro 40 Mio. aus, ohne für das Ausstellen dieser Garantie ihrerseits Sicherheiten zu erhalten. Bankgarantien sind auch keine Wertpapiere, mit welchen man handeln kann.