Dem Geschädigten wäre es auch hier ohne weiteres möglich gewesen, Unterlagen zu verlangen, welche das Finanzierungsmodell erläutert hätte. Naheliegend wäre gewesen, den Namen der Partnerbank zu erfahren, welche das Darlehen schliesslich zur Verfügung hätte stellen sollen, um dort weitere Nachfragen zu machen und allfällige Unterlagen einzuholen. 5.3.3 Das Loan Agreement vom 30. Juni 2009 sah die Vorleistung der Borger von Euro 500‘000.00 auf ein Treuhandkonto vor. Die Borger hatten das Darlehen innert sechs Jahren zurückzubezahlen. Der Darlehensvertrag sah aber keinerlei Sicherheiten vor, welche die Borger zu leisten hatten.