Weiter wäre es möglich und zumutbar gewesen, von den Beschuldigten Referenzen über bereits finanzierte Projekte zu verlangen. Solche Anfragen sind im Geschäftsleben durchaus üblich und hätten im vorliegenden Fall ohne Weiteres gezeigt, dass der Beschuldigte B.___ die Gesellschaft nur wenige Monate vor Beginn der Verhandlungen mit den isländischen Geschäftspartnern übernahm und von dieser noch kein einziges Projekt finanziert worden war. Eine weitere Möglichkeit hätte darin bestanden, sich das Finanzierungsmodell genau erklären zu lassen. Der Geschädigte führte zwar aus, dass sie anlässlich des Treffens in Zürich vom Beschuldigten informiert worden seien.