Es wurden schlicht die elementarsten Vorsichtsmassnahmen nicht getroffen. Stattdessen liessen sich die involvierten Personen auf ein völlig realitätsfremdes Geschäft ein. Naheliegend wäre der Beizug eines Anwalts vor Ort gewesen, welcher die Interessen des Geschädigten in der Schweiz vertreten und die Verhältnisse der [...] AG hätte abklären und prüfen können. Es ist in Fällen internationaler Geschäftstätigkeiten durchaus üblich, über die Botschaftsvertretung des Heimatstaates eine Liste von Vertrauensanwälten erhältlich zu machen, welche eine verlässliche Vertretung im Partnerland gewährleisten.