Das Verhalten der Personengruppe um F.___ wurde im Verlaufe der Zeit immer wie fahrlässiger, bis am Schluss sogar eine Zahlung auf ein Konto bei einer zypriotischen Bank akzeptiert wurde. Es wurde bei den betreffenden Banken auch keine Bestätigungen eingeholt, dass es sich um Treuhandkonti handelte, auf welche die Beträge überwiesen werden sollten. Es erfolgte diesbezüglich weder eine Doppelunterschrift noch wurde ein Dritter als Treuhänder eingesetzt, was aber alternativ die Voraussetzung gewesen wäre für das Vorhandensein eines Treuhandkontos. Es wurden schlicht die elementarsten Vorsichtsmassnahmen nicht getroffen.