Gemäss Aussagen von F.___ ging er davon aus, dass die von ihm beigezogenen Partner und Fachpersonen diesen Vertrag erstellt hatten. 5.3.2 Die Täuschung seitens der Beschuldigten, wonach sie in der Lage seien, gegen Leistung einer Zahlung von Euro 500‘000.00 ein Darlehen von Euro 40 Mio. zu beschaffen, hat damit eher den Charakter einer einfachen Lüge. Da zwischen den Beschuldigten und dem Geschädigten kein besonderes Vertrauensverhältnis bestand, konnten diese nicht davon ausgehen, dass ihre falschen Angaben nicht überprüft würden. Es wird den Beschuldigten auch nicht vorgehalten, dass sie den Geschädigten an einer Überprüfung gehindert hätten. Gemäss eigenen Aussagen fragte F.__