Die Beschuldigten traten zwar als Verwaltungsräte einer Gesellschaft auf, welche die Finanzierung von Projekten bezweckte. Aus den Akten ergeben sich aber keine Hinweise, wonach die Beschuldigten den Geschädigten bzw. seine Partner mit weiteren Unterlagen (z.B. Prospekte, Referenzen, Hinweise auf frühere erfolgreiche Projekte etc.) eingedeckt hätten, um diese von ihren Fähigkeiten und erfolgreichen geschäftlichen Aktivitäten zu überzeugen bzw. sie darüber zu täuschen. Es ist auch nicht ganz klar, wer schliesslich das Loan Agreement vom 30. Juni 2009 formulierte. Gemäss Aussagen von F._