_ hatte vor der Überweisung der ersten Rate von Euro 150‘000.00 einen einzigen persönlichen Kontakt mit B.___; A.___ traf er gar nie persönlich. Es kann nicht von der Errichtung eines ganzen Lügengebäudes oder von besonderen Machenschaften, derer sich die Beschuldigten bedient hätten, gesprochen werden. Die Beschuldigten traten zwar als Verwaltungsräte einer Gesellschaft auf, welche die Finanzierung von Projekten bezweckte.