__ bezog Euro 30‘000.00 und CHF 90‘000.00 in bar und verwendete diesen Betrag für private Zwecke, A.___ veranlasste Zahlungen von rund Euro 55‘000.00 an sich selbst und von ihr begünstigte Drittpersonen. 5.2.4 Die gemäss Anklageschrift den Beschuldigten vorgehaltene Täuschungsabsicht ist damit erstellt. 5.3.1 Zwischen dem Geschädigten und den Beschuldigten bestand kein besonderes Vertrauensverhältnis. Es handelte sich beim [...]-Projekt um den ersten geschäftlichen Kontakt, der zwischen den isländischen Geschäftspartnern und den Beschuldigten zustande kam. F.___ hatte vor der Überweisung der ersten Rate von Euro 150‘000.00 einen einzigen persönlichen Kontakt mit B.___;