Die Beschuldigte hat damit F.___ bezüglich der gesamten überwiesenen Summe von Euro 500‘000.00 hinsichtlich deren Verwendung als Vorleistung für die Beschaffung einer Bankgarantie bzw. eines Darlehens getäuscht. Die Beschuldigte war nicht in der Lage, ein solches Darlehen zu beschaffen und hatte nie die Absicht, das Geld zu diesem Zweck einzusetzen. 3.8. Die beiden Beschuldigten wirkten bei der Vorbereitung des Darlehensgeschäfts, bei dessen Abschluss und bei seiner Abwicklung eng zusammen.