Finance Ltd tatsächlich Guthaben hatte, ändert dies nichts daran, dass die Zahlungen an die Beschuldigte vom Konto erfolgten, auf welches F.___ die Euro 350‘000.00 überwies, welche ausschliesslich für die Darlehensbeschaffung hätten verwendet werden dürfen. Angesichts der vorliegenden Unterlagen (Rechnungsstellung von der E-mail-Adresse der Beschuldigten, Zahlungsbestätigung an die E-mail-Adresse der Beschuldigten) ist erstellt, dass der Beschuldigten dieser Umstand bewusst war. 3.7.8 Die Beschuldigte hat damit F.__