Dieses Konto ist im Escrow Account Agreement vom 23. Juli 2009 aufgeführt (2.1/63). Da die Begünstigten einer Zahlung jeweils die Mitteilung erhalten, woher die Zahlung kommt, war für die Beschuldigte klar, dass die Überweisungen zu ihren Gunsten von diesem Konto erfolgten (3.1.13/8). Aus dem Umstand des praktisch zeitgleichen Geldein- und Geldausganges kann nur der Schluss gezogen werden, dass die Beschuldigte bereits vor der Überweisung der zweiten Rate von Euro 350‘000.00 den Entschluss gefasst hatte, dieses Geld entgegen den vertraglichen Abmachungen für private Zwecke einzusetzen.