3.7.6 Wenn die Beschuldigte nicht über die Fähigkeiten und über kein Beziehungsnetz verfügte, um gegen eine Vorleistung von Euro 500‘000.00 ein Darlehen von Euro 40 Millionen zu beschaffen, so stand eine Verwendung der Vorleistung im Sinne des Loan Agreements vom 30. Juni 2009 auch gar nie ernsthaft zur Diskussion. Die Anlage der Euro 500‘000.00 auf einem Treuhandkonto war sinnlos, wenn es nicht der Beschaffung eines Darlehens dienen sollte. Die Beschuldigte, die ab Beginn in die Verhandlungen mit den isländischen Partnern involviert war, täuschte diese deshalb über die Verwendung der Vorleistung von Euro 500‘000.00.