Über eine eigentliche Berufserfahrung im Bankenwesen oder Investment verfügte die Beschuldigte also nie. Sie führte denn auch selber aus, nicht über das Know-how zu verfügen, wie man 40 Millionen organisiere; sie habe auch nicht gewusst, wie die Bankinstrumente funktionieren würden. Entsprechend hat sie auch nie irgendwelche Aktivitäten unternommen, um zu einem solchen Darlehen zu kommen. Sie hat denn auch zu keinem Zeitpunkt Bemühungen unternommen, um eine solche Bankgarantie abzuschliessen. Mit ihrer Mitwirkung als Verwaltungsrätin der [...] AG an den Verhandlungen über die Finanzierung des [...]