Gestützt auf die Aussagen von F.___ ist erstellt, dass sie vom Escrow-Account-Agreement vom 23. Juli 2009 Kenntnis hatte (10.2.4/14). Dass die Beschuldigte nicht «nur» Kenntnis von der zweiten Überweisung von Euro 350‘000.00 auf die Bank of Cyprus hatte, ergibt sich aus der E-mail vom 28. Juli 2009 an I.___, mit welcher sie die Auszahlung der ersten Rate des Darlehens innert 10 Banktagen bestätigte; diese Auszahlung setzte die Vorleistung von 500‘000 Euro voraus.