die Beschuldigte habe die Einzelheiten des Escrow initiiert. Für den Geschädigten war die Änderung des Loan Agreements bzw. die Überweisung der zweiten Rate nach Zypern plausibel, weil die Beschuldigte nach seiner Wahrnehmung dort für eine Firma gearbeitet habe. Es ist somit erstellt, dass das Escrow Account Agreement, auch wenn es von der Beschuldigten nicht unterzeichnet ist bzw. die Unterschrift über ihrem Namen nicht von ihr stammt, von ihr veranlasst und mit ihrer entscheidenden Mitwirkung entstanden ist.