in der vorliegend relevanten Zeit zwischen März – Oktober 2009 die E-Mail [...] benutzt und mit dieser Adresse sowohl mit dem Beschuldigten B.___ als auch mit den Parteien aus Island korrespondiert hat. 3.7. Wenn nun erstellt ist, dass die Beschuldigte die genannte E-mail-Adresse benutzte, ergibt sich im Weiteren Folgendes: 3.7.1 Die Beschuldigte war spätestens ab dem 30. März 2009 an den Verhandlungen mit der isländischen Geschäftsgruppe beteiligt. Die E-mail-Nachricht von B.___ von diesem Tag, wonach eine Bankgarantie benötigt würde, hat die Beschuldigte unbestrittenermassen erhalten. F.___ sagte denn auch aus, er habe A._