_ vergütet worden waren (4.1/4510-4512). Diese E-mail-Nachricht ist im Zusammenhang mit einer SMS zu sehen, welche ab der englischen Handy-Nummer der Beschuldigten am 26. August 2009 an B.___ ging und in der die Bezahlung von 50 in Aussicht gestellt wurde (10.1.2 /456, 520). 3.6.9 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich aus dem Wortlaut der vorliegenden E-mails, aus den Aussagen von B.___, aber auch von A.___ selbst, die den Erhalt einzelner E-mails nicht bestritt, ergibt, dass die Beschuldigte A.___ in der vorliegend relevanten Zeit zwischen März – Oktober 2009 die E-Mail [...] benutzt und mit dieser Adresse sowohl mit dem Beschuldigten B.___