Die Beschuldigte führte aber aus, zu diesen E-mails nichts sagen zu können, da sie sie nicht kenne (10.1.2/65 ff.). 3.6.4 Zum E-mail von B.___ vom 30. März 2009, welches an die [...] geschickt wurde (4.1/3785), führte die Beschuldigte aus, dass B.___ mitteile, dass für ein Hotelprojekt eine Bankgarantie benötigt würde. Aus diesem Grund habe sie die [...] vorgestellt (10.1.2/53). Anlässlich der Konfrontationseinvernahme mit B.___ am 29. Februar 2012 führte sie aus, dass sie die E-mail vom 30. März 2009, worin dieser mitteilte, dass eine weitere Bankgarantie benötigt würde, erhalten habe (10.1.2/443).