Er selbst hatte die entsprechende Änderung des Loan Agreements vom 17. Juli 2009 unterzeichnet. Der Beschuldigte hat sich in der Folge in keiner Weise um diese zweite Rate gekümmert. Er konnte nicht ernsthaft davon ausgehen, dass A.___ nun mit diesem Geld das Darlehen organisieren würde, da er einen Teil der Vorleistung schon privat verbraucht hatte und er keinerlei Anhaltspunkte dafür hatte, dass Frau A.___ ihrerseits über die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für ein solches Geschäft verfügte.