Falls für die Bankgarantie Euro 500‘000.00 nötig gewesen wären, hätte diese selbst beim Vorliegen der erforderlichen Fähigkeiten und Beziehungen gar nicht mehr erworben werden können. Der Beschuldigte handelte deshalb auch bezüglich der zweiten Rate von Euro 350‘000.00 mit dem direkten Vorsatz, dass diese nicht vereinbarungsgemäss für die Beibringung des Darlehens, sondern für private Zwecke verwendet und dadurch die isländischen Geschäftspartner über die Verwendung der zweiten Rate von Euro 350‘000.00 getäuscht werden sollen. 3.5.10