Der Beschuldigte wusste auch nicht, ob die Euro 350‘000.00 ausreichen würden, um eine Bankgarantie zu erhalten; immerhin hatte die [...] AG ja eine Vorleistung von Euro 500'000.00 in Rechnung gestellt. Von der ersten Rate von Euro 150‘000.00 waren Ende Juli 2009 von B.___ bereits Euro 32‘000.00 sowie CHF 101‘000.00 bezogen worden und standen nicht mehr zur Verfügung (3.1.12/21). Falls für die Bankgarantie Euro 500‘000.00 nötig gewesen wären, hätte diese selbst beim Vorliegen der erforderlichen Fähigkeiten und Beziehungen gar nicht mehr erworben werden können.