Er selber war weder fachlich noch persönlich in der Lage, das Darlehen bzw. die Bankgarantie zu beschaffen. Wie erwähnt, hatte der Beschuldigte auch keinen Grund, darauf zu vertrauen, dass A.___ in der Lage sein würde, die Bankgarantie zu organisieren. Er wusste nach eigenen Aussagen nichts über ihre Ausbildung und es lagen bis zum 29. Juli 2009 keinerlei Dokumente vor, welche darauf hingewiesen hätten, dass überhaupt Schritte eingeleitet waren, um das Darlehen bzw. eine Bankgarantie erhältlich zu machen (Korrespondenz mit Banken etc.). Der Beschuldigte wusste auch nicht, ob die Euro 350‘000.00 ausreichen würden, um eine Bankgarantie zu erhalten;