Euro 10‘040.00 wurden am 29. Juli 2009 an L.___ mit der Bezeichnung „Provision“ überwiesen. L.___ ist der ehemalige Lebenspartner von A.___ und Vater der gemeinsamen Tochter (6.13/37; 3.1.1/29; Einvernahme vom 27. Februar 2012, Zeilen 833-843). Am 3. September 2009 gingen weitere Euro 5‘018.50 unter dem Titel „Lohn“ an die Beschuldigte. Gemäss Auflistung der Polizei konnten insgesamt Euro 314‘844.33 bestimmten Zwecken zugeordnet werden; die Verwendung von Euro 35‘155.67 blieb unklar (3.1.13/3 f.). Anlässlich der Einvernahme durch den Staatsanwalt vom 27. Februar 2012 führte A.___ aus, dass die Euro 30‘000.00, die von der [...]