eine Treuhandvereinbarung abgeschlossen würde. Dieses Dokument ist vom Beschuldigten unterzeichnet. Das Escrow Agreement vom 23. Juli 2009 ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich erwähnt. Der Beschuldigte hat somit entgegen seinen Aussagen vom Escrow Agreement vom 23. Juli 2009 Kenntnis gehabt. Er wusste, dass die zweite Rate von Euro 350‘000.00 nach Zypern bezahlt würde. Anlässlich der Einvernahmen vom 15. September 2009 und 10. Februar 2011 hat er dies denn auch zugegeben (10.1.1/433; 543). Er bestätigte auch, dass er von der Überweisung der Euro 350‘000.00 auf die Bank of Cyprus Kenntnis genommen habe (10.1.1/544).