Es ist im Weiteren erstellt, dass der Beschuldigte den Entschluss, das von F.___ überwiesene Geld für eigene Zwecke zu verwenden und damit die mehrfach geäusserte Verpflichtung, das Geld ausschliesslich für die Finanzierung der Bankgarantie zu verwenden, nicht einzuhalten, bereits vor dessen Erhalt gefasst hat: 3.5.4.1 Diese Tatsache ergibt sich einmal aus dem Kaufvertrag für das Wohnmobil, welchen der Beschuldigte am 3. Juli 2009 abschloss. Am 3. Juli 2009 war das Loan-Agreement vom 30. Juni 2009 unterzeichnet und am 1. Juli 2009 war die erste Rate von Euro 150‘000.00 in Rechnung gestellt worden.