Später räumte er in derselben Einvernahme ein, dass er davon CHF 50‘000.00 für den Kauf eines Wohnmobils verwendet habe (10.1.1/13). Von den Euro 150‘000.00 seien Euro 30‘000.00 sowie ca. CHF 40‘000.00 an A.___ gegangen. Am 3. September 2010 sagte er ebenfalls aus, an A.___ habe er Euro 30‘000.00 sowie CHF 40‘000.00 weitergegeben. In den Einvernahmen vom 10./11. Februar 2011 führte er aus, dass er CHF 100‘000.00 an A.___ übergeben habe. Anlässlich der Konfrontationseinvernahme mit der Beschuldigten will er A.___ Euro 80‘000.00 übergeben haben. Der Beschuldigte führte aus, dass bezüglich der Geldübergaben an A.___ Quittungen bestehen würden.