Der Beschuldigte verfügte weder über Kenntnisse noch Beziehungen, um eine solche Leistung erbringen zu können; trotzdem schloss er ihm Namen der [...] AG einen entsprechenden Vertrag ab. 3.5.3 Der Beschuldigte hat den überwiesenen Betrag von Euro 150‘000.00 nicht für die Beibringung eines Darlehens, sondern für andere Zwecke verwendet. Unbestritten ist, dass der Beschuldigte am 9. Juli 2009 vom UBS-Konto der [...] AG CHF 90‘000.00 sowie Euro 30‘000.00 in bar bezog. Der Beschuldigte verfügte in diesem Zeitpunkt über keinerlei andere Einkommensquellen, so dass erstellt ist, dass er die in diesem Zeitpunkt getätigten Ausgaben mit diesem Geld vorgenommen hat.