Der Beschuldigte wusste nicht, von welcher Bank die Bankgarantie ausgestellt werden sollte, er wusste nicht, ob die [...] efh bzw. F.___ die Euro 40 Mio wieder zurückbezahlen mussten oder ob dieser Betrag einen Gewinn darstellt und er wusste nicht, wie sich die Vorleistung von Euro 500‘000.00 zusammensetzt und aus welchem Grund diese Vorleistung in zwei Raten zu erbringen und auf zwei verschiedene Konti einzubezahlen war. Der Beschuldigte hatte auch keine Veranlassung, auf die berufliche Kompetenz von A.___ zu vertrauen, weil er nach eigenen Aussagen über ihre Ausbildung nichts wusste (10.1.2/435).