Dem Beschuldigten war auch klar, dass die Euro 500‘000.00 umgehend, d.h. innert weniger Arbeitstage, an F.___ zurückzubezahlen waren, sofern die Bankgarantie nicht ausgestellt werden sollte. Angesichts der am 17. Juli 2009 fixierten Auszahlungsdaten des Darlehens sollte die erste Rate am 31. Juli 2009 freigegeben werden. Die Euro 500‘000.00 hätten somit in der ersten Hälfte August 2009 zurückbezahlt werden müssen, sofern die erste Rate nicht fristgerecht ausgelöst würde (was ja dann auch der Fall war).