Das Escrow-Agreement wurde dem Beschuldigten am 23. Juli 2009 von I.___ per E-mail zugestellt und er hat es am 24. Juli 2009 an M.___ weitergeleitet. Das Escrow-Agreement enthielt ebenfalls die Verpflichtung, die Euro 350‘000.00 für die Finanzierung der Bankgarantie zu verwenden und sie umgehend zurückzuerstatten, falls die Finanzierung nicht zustande kommen sollte. Es kann somit als erstes Fazit festgehalten werden, dass sich der Beschuldigte bewusst war, dass das von F.___ überwiesene Geld ausschliesslich für die Finanzierung der Bankgarantie verwendet werden musste und dass F.___ nur unter dieser Voraussetzung die Vorleistung von Euro 500‘000.00 zu überweisen bereit war.