Nach dem Wortlaut des Vertrages ist eher davon auszugehen, dass es sich um eine Gebühr für die Aufwendungen der [...] AG handelte. Der Beschuldigte machte dagegen Aussagen, dass dieses Geld für die Besorgung der Bankinstrumente hätte verwendet werden müssen; an einer Stelle sprach er von der Herstellung von „pre-advices“, sogenannten Absichtserklärungen, an anderer Stelle von „drafts“. Der Beschuldigte führte dazu aus, man hätte mit den Euro 500‘000.00 eine Bankgarantie ausstellen lassen. Es muss bei diesen unterschiedlichen Hinweisen und Aussagen offen bleiben, zu welchem Zweck die Euro 500‘000.00 bezahlt werden mussten bzw. welche genaue Verwendung mit ihnen geplant war.