Die Beziehung zwischen den Beschuldigten Die Beziehung zwischen B.___ und A.___ lässt sich gestützt auf die Akten nicht eindeutig festlegen. Einigermassen übereinstimmende Aussagen liegen bezüglich der Dauer der Bekanntschaft vor: Gemäss A.___ kennen sie sich seit Sommer 2008, gemäss B.___ seit Anfang 2009. Ein Kontakt bestand vor der vorliegend relevanten Zeit also noch nicht sehr lange. Der Beschuldigte führte mehrfach aus, dass es sich aus seiner Sicht um eine rein geschäftliche Beziehung gehandelt habe, während A.___ von einer persönlichen Beziehung sprach: Sie hätten fast täglich am Telefon oder über Skype über persönliche Dinge gesprochen. Im SMS-Verkehr sprach die Beschuldigte B.__