von Euro 150‘000.00. Weitere Gutschriften oder andere Einnahmen sind nicht ersichtlich. Der Saldo des Kontos sank nach dem 9. Juli 2009 bis am 30. September 2009 auf Euro 46.80; per 26. Oktober 2009 betrug der Saldo Null. Nach den Aussagen des Beschuldigten vor dem Berufungsgericht handelte es sich beim vorliegend zu beurteilenden Geschäft wohl um die erste Geschäftstätigkeit der Firma [...] AG. Das gleiche gilt für B.___: Auch er verfügte bei der UBS AG und der Crédit Suisse über mehrere Privat- und Sparkonten, die jedoch keine wesentlichen Guthaben aufwiesen (2.2.1/1 ff.). 3.3. Die Beziehung zwischen den Beschuldigten Die Beziehung zwischen B.___ und A.__