Sie absolvierte zwar auf Malta eine Ausbildung als Bankkauffrau, arbeitete jedoch in der Folge nicht in diesem Bereich, sondern als Übersetzerin und verfolgte Projekte mit anderen Inhalten. Über eine eigentliche Berufserfahrung im Bankenwesen im Allgemeinen und im Investmentbanking im Besonderen verfügt die Beschuldigte damit nicht. 3.1.3. Berufliche Qualifikation von F.___ Wie bereits erwähnt, studierte F.___ Rechtswissenschaften und ist als Anwalt mit Schwerpunkt in den Gebieten Straf- und Zivil- sowie Konkursrecht tätig.