Der Beschuldigte bezahlte am 9. Juli 2009 offenbar einen Betrag von Euro 10‘000.00 an P.___ (10.1.1/551, 817, 818). Aus dem von der Polizei ausgewerteten SMS-Verkehr des Beschuldigten unmittelbar vor dem 9. Juli 2009 ergibt sich, dass dieser P.___ am 7. Juli 2009 bestätigte, am 9. Juli über das Geld zu verfügen (4.1/4981 – 4985). 2.5. Die Aussagen der Beschuldigten A.___ 2.5.1 Die Beschuldigte wurde erstmals am 30. September 2011, nach ihrer Überführung in die Schweiz, durch die Staatsanwaltschaft befragt.